"Dezember-Sofort-Hilfe" Heizkosten
Demnach wird der Abschlag für Dezember durch den Gaslieferanten/Fernwärmelieferanten nicht erhoben bzw. gekürzt, weil er diesen Betrag vom Bund erstattet bekommt. Der Erstattungsbetrag errechnet sich: Septemberabschlag + 20 Prozent.
Dadurch entstehen für die Wohnhäuser geringere Heizkosten, die in der Betriebskostenabrechnung 2022 an die Mieter und Eigentümer weitergegeben werden.
Das heißt: Die Heizkosten werden um den entsprechenden Anteil der Mietwohnung/Eigentumswohnung des „Dezemberabschlages“ nach unten gekürzt.