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Abschaffung der Kabelgebühren über Betriebskosten

Ab dem 01.07.2024 tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die verbietet, dass Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden können.

Radio und Fernsehen informieren derzeit sehr ausführlich zu diesem Thema. Aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Mieter und Eigentümer möchten wir eine kurze Information hierzu geben:

  • Unsere Wohnungen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Bei uns hat jeder Mieter oder Eigentümer einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter geschlossen.
  • Bestehende Verträge müssen nicht geändert bzw. neu abgeschlossen werden.
  • Kabelgebühren sind bei der WGS kein Bestandteil der Betriebskostenabrechnung.

Also einfach wie gewohnt weiter schauen!

Selbstverständlich können Sie uns bei Unklarheiten und weiteren Fragen gern anrufen.