Abschaffung der Kabelgebühren über Betriebskosten
Radio und Fernsehen informieren derzeit sehr ausführlich zu diesem Thema. Aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Mieter und Eigentümer möchten wir eine kurze Information hierzu geben:
- Unsere Wohnungen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Bei uns hat jeder Mieter oder Eigentümer einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter geschlossen.
- Bestehende Verträge müssen nicht geändert bzw. neu abgeschlossen werden.
- Kabelgebühren sind bei der WGS kein Bestandteil der Betriebskostenabrechnung.
Also einfach wie gewohnt weiter schauen!
Selbstverständlich können Sie uns bei Unklarheiten und weiteren Fragen gern anrufen.